Haben Sie als geschäftsführender Gesellschafter Ihrem Unternehmen auch schon mal Geld geliehen?
Damit sind Sie nicht alleine. In der Praxis greifen Unternehmer:innen schon mal in die Privatschatulle, wenn die Liquiditätslage des Unternehmens das erfordert. Oder sie verzichten auf Gehaltszahlungen, wenn das Unternehmenskonto Auszahlungen nicht mehr zulässt. Diese Forderungen der Gesellschafter gegenüber dem eigenen Unternehmen tauchen in der Bilanz bei den Verbindlichkeiten auf. In der Bilanzanalyse der Banken erden sie ganz normal als Fremdkapital gewertet. Gesellschafterdarlehen werden aber in einer Unternehmenskrise wie Haftkapital behandelt.
Für die Kreditwürdigkeit des Unternehmens wäre es deutlich besser, wenn diese Darlehen von vornherein als haftendes Kapital eingestuft werden könnte. Das lässt sich mit einer Rangrücktrittserklärung des Darlehensgebers (in diesem Fall also des Gesellschafters) einfach erreichen. Auch im Nachhinein kann damit ein Gesellschafterdarlehen in Eigenkapital umgewandelt werden.
Rangrücktrittserklärung abgeben
In einer schriftlichen Rangrücktrittserklärung verpflichtet sich der Darlehensgeber, mit seiner Forderung im Rang hinter alle anderen Gläubiger des Unternehmens zurückzutreten. Das heißt, die Rückzahlung des Darlehens darf erst erfolgen, wenn die Forderungen aller anderen Gläubiger befriedigt sind.
Mit Einführung des MoMiG (Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen) werden keine besonderen Anforderungen mehr an eine Rangrücktrittserklärung gestellt. Gesellschafterdarlehen gelten seitdem im Insolvenzfall ohnehin als Haftkapital.
Muster für Rangrücktrittserklärung finden sich zum freien Download im Internet. Wer sicher gehen will, nicht in eine Steuerfalle zu tappen, sollte den Inhalt mit dem Steuerberater abstimmen.
In der Praxis rechnen die meisten Banken auch heute noch Gesellschafterdarlehen nur dann dem wirtschaftlichen Eigenkapital zu, wenn explizit ein Rangrücktritt vereinbart ist.
Auswirkung auf die Eigenkapitalquote
Die Auswirkungen auf die Kapitalstruktur lassen sich in einem einfachen Beispiel veranschaulichen.
Nehmen wir an, ein Unternehmen weist eine Bilanzsumme von 1.000 T€, ein Stammkapital von 50 T€ und Gesellschafterdarlehen über 250 T€ aus.
Werden die Gesellschafterdarlehen nicht als Eigenkapital gewertet, beträgt die Eigenkapitalquote des Unternehmens nur 5 %.
Sobald eine Rangrücktritterklärung vorliegt gelten die Gesellschafterdarlehen als Eigenkapital. Damit steigt die Eigenkapitalquote sofort auf 30 %.
Die Höhe der Eigenkapitalquote ist einer der wichtigsten Faktoren, mit dem die Kreditwürdigkeit eines Unternehmens beurteilt wird. Auch bei produzierenden Unternehmen wird eine Eigenkapitalquote von 30 % als gut gewertet. Eine Eigenkapitalquote von 5 % dagegen würde auch bei ertragsstarken Unternehmen kritisch gesehen.
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