Ja, es ist lästig…! Jeden Monat oder zumindest jedes Quartal möchte die Bank von Ihnen eine aktuelle Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) sehen. Also am besten direkt vom Steuerberater zur Bank, oder? Nein…., bloß nicht!

Wichtigste Regel: Geben Sie nichts an die Bank, was Sie nicht vorher selbst in Händen hatten!

 

Lesen Sie die BWA, bevor sie an die Bank geht

Sie müssen immer genau wissen, was in den Unterlagen steht, die Sie weitergeben. Sollte die Bank Rückfragen haben und Sie wissen nicht um was es geht, wirft das ein ganz schlechtes Licht auf Ihre Eignung als sorgfältiger Unternehmer.
Außerdem muss sichergestellt sein, dass die Unterlagen fehlerfrei sind und ein zutreffendes Bild der Unternehmenssituation zeigen. Gerade bei den üblichen Betriebswirtschaftlichen Auswertungen ist das nicht der Fall.
Die BWA ist quasi ein Nebenprodukt der Buchführung und die Buchführung muss nach den Vorschriften der Handels- und Steuergesetze erfolgen. Diese Gesetze haben nur wenig mit dem Unternehmensalltag zu tun. So werden in der Buchführung standartmäßig unterjährig beispielsweise keine Abgrenzungen oder Lagerbestandsänderungen gebucht. Darum sehen die Auswertungen, die sich direkt aus der Buchhaltung ergeben, oft anders aus als die Unternehmenswirklichkeit und können zu Schwierigkeiten mit der Bank führen, nur weil die Ergebnisse missverständlich präsentiert werden.

 

So verzerrt die BWA die Zahlen

Ein Schuhgeschäft kauft im Februar 1.000 Paar Schuhe zu 50 € das Paar, also insgesamt 50.000 €. Im gleichen Monat werden davon 200 Paar Schuhe zu 100 € je Paar verkauft. Das macht einen Umsatz von 20.000 €. Für Personal, Miete und Sonstiges fallen Betriebskosten von 8.000 € an.

1) Die BWA für den Februar würde dann folgendermaßen aussehen:

Umsatzerlöse: 20.000 €
Wareneinkauf: -50.000 €
Betriebskosten: – 8.000 €
Verlust: -38.000 €

2) Das tatsächliche Ergebnis sieht aber so aus:

Umsatzerlöse: 20.000 €
Wareneinkauf -50.000 €
Lagererhöhung: 40.000 €
Betriebskosten: – 8.000 €
Gewinn : 2.000 €

 

 

Unnötige Aufregung bei der Bank vermeiden

Geht die BWA wie unter 1) beschrieben an die Bank, schrillen dort die Alarmglocken. Die Bankmitarbeiter können ja nicht wissen, dass im März die gesamten Schuhe für die Sommersaison gekauft wurden und erst in den folgenden Monaten verkauft werden sollen. Der Aufwand, um Ihren Kundenbetreuer zu beruhigen und die Bank davon zu überzeugen, dass alles in Ordnung ist, ist wesentlich höher als von vornherein Unterlagen mit korrekten Aussagen weiterzugeben. Entweder Sie schicken eine kurze schriftliche Erklärung nach obigen Muster mit der BWA zur Bank oder Sie vereinbaren mit dem Steuerberater, dass auch unterjährig so gebucht wird, dass immer ein zutreffendes Bild der Unternehmenssituation gezeigt wird. Aber auch in diesem Fall gilt: Die BWA nie direkt vom Steuerberater an die Bank, sondern immer erst über Ihren Schreibtisch!

 

 

Die BWA kann mehr

Die BWA ist für die Bank ein Istrument, mit dem sie die wirtschaftliche Entwicklung von Unternehme verfolgen kann. Aber auch für die Unternehmen selbst kann sie ein Risiko-Frühwarnsystem sein. Das setzt aber voraus, dass man dort in der Lage ist, die BWA zu lesen und zu verstehen. Dafzu empfehle ich Ihnen den verlinkten Blogbeitrag. Dort wird Schritt für Schritt erklärt, wie Sie die BWA vom Zahlen-Wirrwarr zu einem Frühwarn-System für Ihr Unternehmen machen.

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