Geschafft! Am 23. April 2015 hat der Bundestag ein neues Kleinanlegerschutzgesetz beschlossen. Für Crowd-Projekte gibt es eine wichtige Ausnahmeregelung:
Ein von der BaFin (Bundesaufsichtsamt für das Finanzwesen) genehmigter Anlageprospekt ist erst ab einem Finanzierungsvolumen von 2,5 Millionen Euro erforderlich. Ansonsten gilt die Prospektpflicht bereits bei öffentlichen Finanzierungs-Angeboten ab 100.000 Euro. Allerdings muss in jedem Fall ein entsprechendes Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) zur Verfügung gestellt werden.
Den beschlossenen Entwurf des Kleinanlegerschutzgesetzes finden Sie hier.

Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse ein und klicken Sie auf den Anforderungs-Button. Zusätzlich zum Dossier erhalten Sie künftig meinen Newsletter. Der Newsletter erscheint maximal einmal im Monat und versorgt Sie laufend mit Tipps und Anleitungen für erfolgreiche Finanzierungsverhandlungen. Hin und wieder werde ich Sie auch über meine aktuellen Angebote informieren. Ich achte auf Ihre Privatsphäre. Ihre Daten werden keinesfalls weitergegeben und Sie können sich jederzeit mit nur einem Mausklick abmelden.